Solange Sie urteilsfähig, ansprechbar und gesund sind, fällen Sie alle wichtigen Entscheide für sich selber. Können Sie dies wegen Altersschwäche, plötzlicher schwerer Erkrankung oder wegen einem schweren Unfall nicht mehr tun, sind Sie auf die Hilfe von Dritten angewiesen.
Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass in einem solchen Fall eine von Ihr ausgewählte/bestimmte Person des Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Fehlt der Vorsorgeauftrag leitet die KESB (Kinder und Erwachsenenschutzbehörde) notwendige Massnahmen zum Schutz der urteilsunfähigen Person ein.
Diese reichen z.B. vom Bereitstellen eines Beistandes oder Vorstellen eines Vormundes bis zur Einlieferung in ein Heim.
In gesundheitlichen Fragen regelt die Patientenverfügung, ob z.B. Organe nach Ihrem Tod durch einen schweren Unfall gespendet werden dürfen und mit einem Testament bestimmen Sie in einem solchen Fall auch über die Zukunft von Ihrem hinterlassenen Vermögen.
Je nach Lebenssituation hat die eine oder andere Vorkehrung mehr Gewicht. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, mit allen erwähnten Vorkehrungsmöglichkeiten ihr Schicksal bestmöglich zu regeln. Folgend beschreiben wir die wichtigsten Eigenschaften der verschiedenen Verfügungsmöglichkeiten:
Vorsorgeauftrag
Beim Vorsorgeauftrag geht es darum, zu regeln, welche Personen für Sie Ihre täglichen Angelegenheiten erledigen, sollten Sie urteilsunfähig werden. Der Vorsorgeauftrag muss wie ein Testament von Hand geschrieben sein, damit dieser gültig ist. Es können verschiedene Personen für verschiedene Aufgaben bestimmt werden. Das können Familienmitglieder sein oder auch ein Treuhandbüro des Vertrauens. Wichtig ist, dass im Fall der Urteilsunfähigkeit der Vorsorgeauftrag auffindbar ist. Die KESB prüft dann nämlich das Vorhandensein eines solchen. Können die von Ihnen ernannten Personen nach Beurteilung der KESB Ihre Aufgaben auch wirklich wahrnehmen, wird der Vorsorgeauftrag von der Behörde als wirksam erklärt und die Beauftragten können ihre Arbeit aufnehmen - dies natürlich erst, wenn Ihre Urteilsunfähigkeit medizinisch klar belegt ist.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, was aus medizinischer Sicht mit Ihnen geschehen soll, wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind. Geregelt werden z.B., ob eine künstliche Ernährung in Frage kommt, ob bei Hirntod Organe entnommen werden dürfen, wie mit lebenserhaltenden Massnahmen zu verfahren sei u.s.w..
Testament
Mit dem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Hab und Gut nach Ihrem Tod geschehen soll. Dabei ist zu beachten, dass ohne individuelle Regelung das gesetzliche Erbrecht zum tragen kommt. Kinder, Eltern und Ehepartner des Verstorbenen haben Anrecht auf Pflichtteile an dem sog. Nachlass. Mit verschiedenen Regelungen im Testament kann Ihr letzer Wille optimal umgesetzt werden. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers vereinfacht ggf. die Umsestzung der testamentarischen Regelungen und stellt sicher, dass Ihr letzer Wille auch wirklich angewendet wird. Damit das Testament gültig ist, muss es ganz von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet sein. Als Alternative bietet sich ein notariell beglaubigtes Testament oder einen Erbvertrag an.
Vollmacht
Eine Vollmacht ist üblicherweise ab Unterzeichnung gültig und ermöglicht den Bevollmächtigten oder die Bevollmächtigte je nach Umfang auch aktiv zu werden, wenn keine Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Dies kann z.B. bei längerer Ferienabwesenheit oder Spitalaufenthalt nötig werden. Auch gegenüber dem eigenen Ehepartner werden Auskünfte von Banken oder Ärzten z.T. nicht mehr ohne schriftlich vorliegende Vollmacht erteilt. Sogar Krankenkassen und Telekommunikationsunternehmen haben begonnen, spezifische Auskünfte an Ehepartner zu verweigern. Wer nicht verheiratet ist, sollte für verschiedene Situationen erst recht über Vollmachten an den Lebenspartner oder andere Vertraute Personen vorsorgen.
Auf dem Internet sind mittlerweile einiges an kostenlosen Vorlagen für die aufgeführten Verfügungsmöglichkeiten auffindbar. Da die einzelnen Themengebiete an verschiedenen Punkten ineinander greifen und die gesetzlichen Regelungen vielfältig und komplex sind, empfehlen wir Ihnen das Thema mit uns - als Fachpersonen - gemeinsam anzugehen.
Wir arbeiten mit Ihnen zusammen die entsprechenden Konzepte und Vorlagen aus und bieten uns auch als Aufbewahrungsstelle für die einschlägigen Dokumente an. Gerne nehmen wir auch Aufträge als Willensvollstrecker entgegen oder unterstützen bevollmächtigte Personen bei Eintritt einer Urteilsunfähigkeit treuhänderisch in den komplexen Aufgaben.
Setzen Sie sich mit uns dazu in Verbindung - gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die verschiedenen Möglichkeiten.