Testament - auch an den digitalen Nachlass denken

Wer stirbt, hinterlässt heutzutage nicht nur materielle Güter, sondern zunehmends auch Daten und digitale Werte. Die klassischen Vermögenswerte lassen sich mit erbrechtlichen verfügungen - Testament & Co - regeln. Dass dies auch für den digitalen Nachlass getan werden sollte, ist vielen nicht bewusst.

Benutzerkonten, Fotos, Mails, Dokumente, Verträge u.s.w. - dies alles ist nach dem Tod einer Person zu regeln.

Ohne die Zugangsdaten zu den ensprechenden Online-Konten kann es für Erben oder Willensvollstrecker sehr schwierig sein, wenn nicht unmöglich, an die Daten zu gelangen und z.B. Profile in sozialen Netzwerken zu löschen (Facebook, Xing, Linkedin u.s.w.).

Für diesen Fall empfiehlt es sich also extra Vorkehrungen zu treffen. Die einfachste Möglichkeit ist der Vermerk im Testament, wer für das löschen/Bearbeiten der Daten zuständig ist und was mit den betreffenden Daten geschehen soll. Die relevanten Zugangsdaten werden dann in einem verschlossenen Couvert der bestimmten Vertrauensperson übergeben. Wer für seinen Nachlass so oder so einen Willensvollstrecker einsetzt, kann z.B. diesen mit dieser Aufgabe betrauen - auf alle Fälle sollte dies eine Person des Vertrauens sein.

Neuerdings gibt es auch Firmen, die solche Dienste anbieten. Ein Dienst der recht überzeugend ausschaut, ist der Vererbungsprozess des digitalen Nachlasses von SecureSafe. Der Vertrauensperson, welche nach dem Tod des Dateninhabers Zugang zum digitalen Nachlass erhalten soll, kann ein Aktivierungscode übergeben werden. Wird dieser benutzt, wird der Dateninhaber zuerst per SMS/E-Mail über den startenden Vererbungsprozess informiert. Ist dieser also noch nicht wirklich gestorben, kann er/sie den Prozess unterbrechen, um Missbräuche zu verhindern. Mehr dazu auf https://www.securesafe.com/de/

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Besondere Beachtung verdienen Guthaben von Kryptowährungen. Diese gelten im juristischen Sinn als immaterielle Vermögenswerte und fallen nicht in die üblichen erbrechtlichen Prozesse. Damit die Tokens dann nicht für immer verloren sind, bedarf es hier eine durchdachte Dokumentation an eine Vertrauensperson.

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